Impressum/Honorar

Information gemäß § 5 E-Commerce-Gesetz und Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz:

Diensteanbieter und Medieninhaber:
Dr. Renate Krassnig
A-8010 Graz | Auersperggasse 12
Tel.: 0043 664 997 36 577
E-Mail: ordination@drkrassnig.at
Web: drkrassnig.at

Mitglied der Ärztekammer für Steiermark
Berufsbezeichnung: Fachärztin für Unfallchirurgie und Fachärztin Orthopädie und Traumalogie
(verliehen in Österreich)

Tätigkeit unterliegt dem Ärztegesetz 1998 
(siehe http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht)
Gerichtsstand: Graz, Österreich

Bankverbindung:
IBAN: AT85 2081 5000 4291 1503
BIC: STSPAT2GXXX
Kontoinhaber: Dr. Renate Krassnig

Fotostrecke  © Robert W. Sackl-Kahr, Imagebilder: shutterstock
Webdesign und Programmierung: JeneweinFlow Werbeagentur

Krankenkassenrefundierung bei Wahlärzten:
Wahlärzte sind Ärzte ohne bindenden Vertrag mit den Krankenkassen. Honorare werden direkt zwischen Patient und Wahlarzt verrechnet. Als Wahlarzt stelle ich nach erfolgter Ordination ein Privathonorar aus. In meiner Honorarnote werden alle refundierbaren Punkte angeführt, um eine Rückzahlung durch Ihre Krankenkasse möglichst einfach zu gestalten. Sie können als Patient eine Rückvergütung bis zu 80% des Kassentarifs erhalten. Die Höhe des Tarifs ist jedoch nach Krankenkasse und erbrachter Leistung unterschiedlich. Privatversicherte Patienten können die Honorarnote nach Rückerstattung des Kassenanteils auch ihrer Zusatzversicherung vorlegen. Diese kann dann – je nach Vertrag – die Differenz zur Rückvergütung ausgleichen.
Auf Wunsch erledigen wir die Eineichung für Sie durch unsere Ordination.

Verschwiegenheitsklausel:
Alle Informationen, Namen und Daten, die mir im Zuge der Ordination bekannt werden, werden streng vertraulich behandelt.

Honorar:
Ärztliche Leistungen sind umsatzsteuerfrei (gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG).

Storno-Regelung:
Absagen sind bis 2 Tage (48 Stunden) vor dem Termin kostenfrei möglich.
Bei nicht rechtzeitiger Absage bzw. Fernbleiben wird ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt (100% Storno)

Ausnahmen nur im Krankheitsfall gegen Vorlage eines ärztlichen Attests